Honorar
Für einzelne Rechtsgebiete habe ich spezielle Beratungspakete, mit denen Sie eine individuelle und umfangreiche Rechtsberatung zu einem pauschal vergünstigten Preis erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Beratungspakete".
Sind die erforderlichen Leistungen bereits im Vorfeld abschätzbar, da das Projekt genau definiert werden kann, wie zum Beispiel bei der Erstellung von Verträgen, vereinbare ich gerne ein Pauschalhonorar. So können Sie bereits von Anfang an mit einem veranschlagten Preis kalkulieren.
Bei Gerichtsfällen jedoch sind notwendige Leistungen kaum absehbar. In diesen Fällen gelangt der Rechtsanwaltstarif zur Anwendung. Dieser regelt genau, welche Preise für welche Leistungen verrechnet werden können.
Im Rahmen einer laufenden Beratung vereinbare ich üblicherweise einen Stundensatz.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten können auch Gerichtskosten und Gebühren anfallen, über die ich Sie selbstverständlich individuell informiere.
Die Art der Leistung, bzw. bei Stundensatzabrechnung auch deren Dauer, werden detailliert und übersichtlich in den Honorarnoten aufgeschlüsselt. In den seltenen Fällen, in denen dennoch Fragen auftreten, gebe ich Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann auch diese - abhängig von Ihrer Versicherungspolizze - die gesamten Kosten oder einen Kostenanteil übernehmen.
Zusätzliche Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre "Mein Recht ist kostbar".